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Mitarbeiter_innenmobilität Outgoing

Inhalt

Allgemeines
Künstlerisch-wissenschaftliches Personal
Lehrendenmobilität-STA
Fortbildungsaufenthalte-STT
Kombinierte Aufenthalte (Lehre und Fortbildung)
Allgemeines Personal


Allgemeines

Die Akademie der bildenden Künste Wien fördert den Erwerb von Wissen und berufsrelevanten Erfahrungen ihrer Mitarbeiter_innen im Ausland. Nicht nur wird ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung unterstützt, auch  die Kultur der Hochschule und das hochschulische Umfeld wird nachhaltig geprägt und gestaltet. Mitarbeiter_innen, sowohl das künstlerisch-wissenschaftliche als auch das allgemeine Universitätspersonal, sind wichtige Multiplikator_innen für Studierende, die vom Wissenserwerb und Kompetenzgewinn durch verstärkte Internationalisierung und internationale Mobilität profitieren.

Das Erasmus+ Mitarbeiter_innen-Mobilitätsprogramm ist ein hervorragendes Instrument dafür und ermöglicht:

  • internationale Lehrerfahrung
  • wissenschaftliches Netzwerken und internationale Forschungsprojekte
  • neue Inputs für die eigene Lehr- und Forschungstätigkeit
  • finanzielle Unterstützung für einen beruflichen Auslandsaufenthalt
  • berufliche Weiterbildung
  • neue Inputs für die Arbeit an der Akademie
  • Programmländer: 27 EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, ehem. jugoslawische Rep. Mazedonien, Türkei

Das Mobilitätsprogramm richtet sich an:

  • alle künstlerisch-wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen der Akademie der bildenden Künste Wien, auch Lektor_innen, Nachwuchswissenschaftler_innen und Drittmittelprojektmitarbeiter_innen
  • allgemeines Personal

Künstlerisch-wissenschaftliches Personal

Die Akademie der bildenden Künste Wien hat sich im Rahmen des Erasmus+-Programmes ein Netz an Partnerhochschulen, geknüpft, deren Struktur, fachliches Angebot und akademische Qualität unseren eigenen Standards entsprechen. Neben einem Austausch von Studierenden pflegen wir mit diesen Partnerhochschulen auch einen regelmäßigen Austausch von wissenschaftlichem und administrativem Personal.

Mitarbeiter_innen haben folgende Möglichkeiten, internationale Netzwerke zu bilden, Forschungsideen mit Kolleg_innen zu besprechen und sich weiterzubilden:

  • Lehrendenmobilität-STA
  • Fortbildungsaufenthalte-STT
  • Kombinierte Aufenthalte (Lehre und Fortbildung)

Programmländer:  27 EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Türkei
Mehrmalige Aufenthalte im gleichen akademischen Jahr sind möglich!

Die geförderten Akademie-Mitarbeiter_innen erhalten:

  • finanzielle Unterstützung für ihren Auslandsaufenthalt
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthalts (kulturell und organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Geförderte mit Behinderung

Das International Office begleitet Sie vor, während und nach der Mobilitätsphase und stattet Sie mit allen erforderlichen Formularen aus. Bitte wenden Sie sich an: Angelina Kratschanova (staff_outgoing@akbild.ac.at).

Lehrendenmobilität-STA

Für das künstlerisch-wissenschaftliche Personal der Akademie besteht die Möglichkeit, einen mehrtägigen Lehraufenthalt an einer europäischen Hochschule in einem Erasmus+-Programmland durchzuführen.Auswahlkriterien:
  • Der/die Mitarbeiter_in hat ein aufrechtes Dienstverhältnis an der Akademie der bildenden Künste Wien
  • Erasmus+-Vertrag zwischen der Akademie der bildenden Künste Wein und der Partneruniversität
  • Aufenthaltsdauer: mindestens 2 Tage, in Ausnahmefällen bis zu 2 Monate
  • Lehrverpflichtung: mindestens 8 Stunden. Bei Aufenthalten ab 8 Tagen erhöht sich die Zahl der Mindeststunden (8 Tage: 9 Stunden, 9 Tage: 11 Stunden, 10 Tage: 12 Stunden)
Finanzierung:
Nach Ende der Mobilität werden folgende Kosten ersetzt:
  • Reisekosten
  • Übernachtungskosten
  • Diäten (nach der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland)
Antragsstellung:
  • Besprechung des Vorhabens mit dem International Office (staff_outgoing@akbild.ac.at). Das International Office unterstützt gerne bei der Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität.
  • Ausfüllen eines Mobility Agreements. Dieses Agreement benötigt die Zustimmung der aufnehmenden Institution sowie der Leiterin des International Offices.
  • Ausfüllen des Dienstreiseantrags. Der Reiseantrag bedarf der Zustimmung der Leitung der Organisationseinheit sowie der Leiterin des International Offices.
  • Das International Office stellt das Grant Agreement zwischen der Akademie und den Lehrenden aus.
NACH der Mobilität sind folgende letzte Formalitäten zu erledigen:
  • Übergabe des Letter of Confirmation for Teaching Assignment an das International Office
  • Einreichen der Dienstreiseabrechnung unter Beigabe sämtlicher Rechnungen und Belege im Original beim International Office
  • Online-Berichterstattung (Erasmus Survey), der Link wird automatisch von der Europäischen Kommission per E-Mail zugesendet.

Fortbildungsaufenthalte-STT

Für das künstlerisch-wissenschaftliche Personal der Akademie besteht die Möglichkeit, einen mehrtägigen Trainingsaufenthalt zur Fort- und Weiterbildung an Universitäten und Institutionen, Instituten und Unternehmen in einem europäischen Erasmus-Programmland zu absolvieren. So können z.B. pädagogische Fertigkeiten trainiert, Kompetenzen in der Curriculumsgestaltung oder spezifische Kenntnisse erworben werden, die für die derzeitige Stelle und die berufliche Entwicklung wichtig sind. In jedem Fall werden die internationale Vernetzung und der Erfahrungsaustausch mit Kolleg_innen im Ausland gefördert. Die Gastinstitution kann eine Hochschule oder eine andere Organisation im Gastland sein (z. B. Bildungsinstitut, Kunst- und Kultureinrichtungen, Sprachschule, Forschungseinrichtung, Museum, NGO, Unternehmen).

Mögliche Formate sind: Job-Shadowing-Schemen, Mitwirkung an Curricula-Entwicklung, Kurse, Workshops und Seminare, Sprachkurse, Staff-Weeks, Teilnahme an Blended-Intensive-Programmen.
Die Teilnahme an Konferenzen ist ausgenommen.Auswahlkriterien
  • Der/die Mitarbeiter_in hat ein aufrechtes Dienstverhältnis an der Akademie der bildenden Künste Wien
  • Der Aufenthalt muss mindestens 2 aufeinanderfolgende Tage und darf maximal 2 Monate dauern.

Ablauf
Antragsstellung:
  • Besprechung des Vorhabens mit dem International Office (staff_outgoing@akbild.ac.at). Das International Office unterstützt gerne bei der Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität.
  • Ausfüllen eines Mobility Agreements. Dieses Agreement benötigt die Zustimmung der aufnehmenden Institution sowie der Leiterin des International Offices.
  • Ausfüllen des Dienstreiseantrags. Der Reiseantrag bedarf der Zustimmung der Leitung der Organisationseinheit sowie der Leiterin des International Offices.
  • Das International Office erstellt das Grant Agreement zwischen der Akademie und den Lehrenden.

NACH der Mobilität sind folgende letzte Formalitäten zu erledigen:
  • Übergabe des Letter of Confirmation for Training Assignment an das International Office.
  • Einreichen der Dienstreiseabrechnung unter Beigabe sämtlicher Rechnungen und Belege im Original beim International Office.
  • Online-Berichterstattung (Erasmus Survey), der Link wird automatisch von der Europäischen Kommission per E-Mail zugesendet.

Kombinierte Aufenthalte (Lehre und Fortbildung)

Ein Erasmus-Aufenthalt zu Trainingszwecken kann mit einem Erasmus-Aufenthalt zu Unterrichtszwecken kombiniert werden. In diesem Fall muss mindestens vier Stunden pro Woche gelehrt werden.Mögliche Formate umfassen eine Lehrtätigkeit in Kombination mit: Job-Shadowing-Schemen, Kursen, Workshops und Seminaren, Staff-Weeks, Studienbesuchen oder Mitwirkung an der Curriculum-Entwicklung.
Auswahlkriterien:
  • Der/die Mitarbeiter_in hat ein aufrechtes Dienstverhältnis an der Akademie der bildenden Künste Wien
  • Der Aufenthalt muss mindestens 2 aufeinanderfolgende Tage und darf maximal 2 Monate andauern.

Ablauf:
Antragsstellung:
  • Besprechung des Vorhabens mit dem International Office (staff_outgoing@akbild.ac.at). Das International Office unterstützt gerne bei der Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität.
  • Ausfüllen eines Mobility Agreements. Dieses Agreement benötigt die Zustimmung der aufnehmenden Institution sowie der Leiterin des International Offices.
  • Ausfüllen des Dienstreiseantrags. Der Reiseantrag bedarf der Zustimmung der Leitung der Organisationseinheit sowie der Leiterin des International Offices.
  • Das International Office erstellt das Grant Agreement zwischen der Akademie und den Lehrenden.

 NACH der Mobilität sind folgende letzte Formalitäten zu erledigen:

Allgemeines Personal

Im Rahmen der Erasmus+-Personalmobilität für das allgemeine Universitätspersonal wird der Erwerb von Wissen sowie berufsrelevanter Erfahrungen im Ausland gefördert.

„Die Erasmus+-Fortbildung war für den Bereich der GTB äußerst aufschlussreich. Teilweise wurden Themen gleich bzw. ähnlich behandelt, manch andere jedoch werden total unterschiedlich abgewickelt. […] Wir freuen uns auf den zukünftigen weiteren Austausch mit der HFBK Hamburg, aber auch ggfs. mit anderen Universitäten.“
Thomas Gruber
, Gebäude Technik Beschaffung
Staff Training an der HFBK; Deutschland im 2021

Das Erasmus+-Staff-Mobility-Program für das allgemeine Universitätspersonal ermöglicht:

  • berufliche Weiterbildung
  • internationale Arbeitserfahrung
  • Netzwerken und Austausch mit internationalen Kolleg_innen
  • neue Impulse für die Arbeit an der Akademie

Programmländer:  27 EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Nordmazedonien, Türkei

Mehrfache Aufenthalte sind möglich.

Zielgruppe

Zielgruppe sind besonders jene Mitarbeiter_innen, die Fortbildungsaufenthalte im Zusammenhang mit den strategischen Zielen der Akademie bzw. der jeweiligen Organisationseinheit absolvieren wollen.

Voraussetzungen

  • Der/die Mitarbeiter_in hat ein aufrechtes Dienstverhältnis an der Akademie der bildenden Künste Wien
  • Gastinstitution kann eine Hochschule oder eine andere Organisation im Gastland sein (z.B. Hochschule, Bildungsinstitut, Sprachschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen, Bibliothek, Galerie, Museum)
  • Inhalte und Dauer des Fortbildungsaufenthalts sind vor Antragsstellung festzulegen. Formate können sein: Job-Shadowing-Schemen, Kurse, Workshops und Seminare, Sprachkurse
  • Teilnahme an einer Staff-Week in den Programmländern: Europäische Hochschulen organisieren ein fixes Programm für Mitarbeiter_innen anderer Hochschulen, die sich für die Teilnahme bewerben müssen. Eine Liste internationaler Staff-Weeks finden Sie auch unter: http://staffmobility.eu/staff-week-search.

Auswahlkriterien

  • Nutzen für berufliche Tätigkeit, bzw. berufliche Fort-­ und Weiterbildung
  • Arbeitsprogramm (inkl. Zweck, Ziele, Tätigkeiten)
  • Zustimmung durch direkte_n Dienstvorgesetzte_n

Dauer

Der Aufenthalt muss mindestens 2 aufeinanderfolgende Tage und darf maximal 2 Monate dauern.

Finanzierung

Nach Ende der Mobilität werden folgende Kosten ersetzt:

  • Reisekosten
  • Übernachtungskosten
  • Diäten (nach der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland)

Ablauf

  • Besprechung des Vorhabens mit dem International Office (staff_outgoing@akbild.ac.at). Das International Office unterstützt gerne bei der Kontaktaufnahme mit der Partneruniversität.
  • Ausfüllen eines Mobility Agreements. Dieses Agreement benötigt die Zustimmung der aufnehmenden Institution sowie der Leiterin des International Offices.
  • Ausfüllen des Dienstreiseantrags. Der Reiseantrag bedarf der Zustimmung der Leitung der Organisationseinheit sowie der Leiterin des International Offices.
  • Das International Office erstellt das Grant Agreement zwischen der Akademie und der Mitarbeiter_in.

NACH der Mobilität sind folgende letzte Formalitäten zu erledigen:

  • Übergabe des Letter of Confirmation for Training Assignment an das International Office.
  • Einreichen der Dienstreiseabrechnung unter Beigabe sämtlicher Rechnungen und Belege im Original beim International Office.
  • Online-Berichterstattung (Erasmus Survey), der Link wird automatisch von der Europäischen Kommission per E-Mail zugesendet.
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